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   BVerwG, 17.08.1994 - 1 B 134.94   

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https://dejure.org/1994,2437
BVerwG, 17.08.1994 - 1 B 134.94 (https://dejure.org/1994,2437)
BVerwG, Entscheidung vom 17.08.1994 - 1 B 134.94 (https://dejure.org/1994,2437)
BVerwG, Entscheidung vom 17. August 1994 - 1 B 134.94 (https://dejure.org/1994,2437)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Umfang einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis für Inhaber eines Jagdrechtsscheins - Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SprengG § 8 Abs. 1, § 27 Abs. 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1995, 65 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 02.09.1992 - 1 B 125.92

    Vereinbarkeit der unterschiedlichen Anforderungen an den

    Auszug aus BVerwG, 17.08.1994 - 1 B 134.94
    Wie der Senat in seinemBeschluß vom 2. September 1992 - BVerwG 1 B 125.92 - (Buchholz 451.33 SprG Nr. 2) ausgeführt hat, müssen danach Tatsachen den Schluß rechtfertigen, daß der Antragsteller keine Gewähr bietet, die erlaubte Tätigkeit ordnungsgemäß auszuüben, d.h. mit explosionsgefährlichen Stoffen in jeder Hinsicht sorgsam umzugehen.

    Dafür gelten keine Regelvermutungen, wie sie das Waffenrecht (§ 5 Abs. 2 WaffG) und das Jagdrecht (§ 17 Abs. 4 BJagdG) vorsehen, denn das Sprengstoffgesetz enthält derartige Regelungen nicht (Beschluß vom 2. September 1992, a.a.O.).

  • BVerwG, 16.10.1989 - 1 B 106.89

    Trennung zwischen Ausweisungsverfahren und erneuter Gestattung des Aufenthalts -

    Auszug aus BVerwG, 17.08.1994 - 1 B 134.94
    Nach der Rechtsprechung des beschließenden Senats bestehen auch keine rechtlichen Bedenken dagegen, nach dem maßgebenden Zeitpunkt eingetretene Umstände bestätigend heranzuziehen (vgl.z.B. Beschluß vom 29. November 1978 - BVerwG 1 B 418.78 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 57 m.w.N.) und nach diesem Zeitpunkt entstandene oder zugänglich gewordene Erkenntnismittel über den maßgebenden Sachverhalt zu berücksichtigen (vgl.z.B. Beschluß vom 16. Oktober 1989 - BVerwG 1 B 106.89 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 119).
  • BVerwG, 28.07.1978 - 1 C 43.75

    Gewerbetreibende - Gaststätte - Betäubungsmittel - Zusammenarbeit mit Polizei -

    Auszug aus BVerwG, 17.08.1994 - 1 B 134.94
    Es liegt nahe, daß für rechtsgestaltende Verwaltungsakte dieser Art die Sachlage im Zeitpunkt der letzten Verwaltungseritscheidung maßgebend ist (vgl. dazu z.B. BVerwGE 56, 205 [BVerwG 28.07.1978 - 1 C 43/75]).
  • BVerwG, 16.09.1975 - I C 27.74

    Unzuverlässigkeit im Gaststättengewerbe - Dirnenunterkunft

    Auszug aus BVerwG, 17.08.1994 - 1 B 134.94
    Vielmehr genügt es, daß bei verständiger Würdigung aller Umstände eine gewisse Wahrscheinlichkeit für eine nicht ordnungsgemäße Ausübung der erlaubten Tätigkeit besteht (vgl. dazu auch BVerwGE 49, 154 ).
  • BVerwG, 29.11.1978 - 1 B 418.78
    Auszug aus BVerwG, 17.08.1994 - 1 B 134.94
    Nach der Rechtsprechung des beschließenden Senats bestehen auch keine rechtlichen Bedenken dagegen, nach dem maßgebenden Zeitpunkt eingetretene Umstände bestätigend heranzuziehen (vgl.z.B. Beschluß vom 29. November 1978 - BVerwG 1 B 418.78 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 57 m.w.N.) und nach diesem Zeitpunkt entstandene oder zugänglich gewordene Erkenntnismittel über den maßgebenden Sachverhalt zu berücksichtigen (vgl.z.B. Beschluß vom 16. Oktober 1989 - BVerwG 1 B 106.89 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 119).
  • BVerwG, 25.03.1993 - 1 B 143.92

    Notwendige Beiladung - Industrie- und Handelskammer - Verwaltungsstreitverfahren

    Auszug aus BVerwG, 17.08.1994 - 1 B 134.94
    Die Zulassung der Grundsatzrevision scheidet nach den dargelegten Grundsätzen aus, wenn es nach dem Berufungsurteil auf die in der Beschwerdebegründung aufgeworfene Frage nicht ankommt (vgl. z.B. Beschlüsse vom 7. Januar 1986 - BVerwG 2 B 94.85 - Buchholz 310 § 75 VwGO Nr. 11, vom 25. März 1993 - BVerwG 1 B 143.92 - Buchholz 451.45 § 16 HwO Nr. 9).
  • BVerwG, 13.12.1994 - 1 C 31.92

    Waffenrecht - Jagdrecht - Regelvermutung - Jagtschein - Waffenschein - Entziehung

    So kennt z. B. die Zuverlässigkeitsregelung im Sprengstoffrecht keine Regelvermutungen (§ 8 Abs. 1 SprengG, vgl. auch Beschluß vom 17. August 1994 - BVerwG 1 B 134.94 - Buchholz 451.33 SprG Nr. 3).
  • BVerwG, 02.11.1994 - 1 B 215.93

    Anspruch auf Erteilung einer Waffenhandelserlaubnis - Bindung an die Beurteilung

    Es genügt vielmehr allgemein, daß bei verständiger Würdigung aller Umstände eine gewisse Wahrscheinlichkeit für eine nicht ordnungsgemäße Ausübung der gewerblichen Tätigkeit besteht (vgl. BVerwGE 49, 154 ;Beschluß vom 17. August 1994 - BVerwG 1 B 134.94 - Dok.Ber. A 1994, 346).
  • BVerwG, 16.10.1995 - 1 C 32.94

    Waffenrecht: Fehlen der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit bei Verurteilung wegen

    So kennt zum Beispiel die Zuverlässigkeitsregelung im Sprengstoffrecht keine Regelvermutungen (§ 8 Abs. 1 SprengG , vgl. auch Beschluß vom 17. August 1994 - BVerwG 1 B 134.94 - Buchholz 451.33 SprengG Nr. 3).
  • BVerwG, 04.09.1995 - 1 C 20.94

    Waffenrecht: Verlust der Zuverlässigkeit durch strafgerichtliche Verurteilung

    So kennt z.B. die Zuverlässigkeitsregelung im Sprengstoffrecht keine Regelvermutungen (§ 8 Abs. 1 SprengG, vgl. auch Beschluß vom 17. August 1994 - BVerwG 1 B 134.94 - Buchholz 451.33 SprengG Nr. 3).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.02.2008 - 1 S 2814/07

    Unzuverlässigkeit im Sinne von § 8a Abs. 1 Nr. 2b SprengG

    So liegt es z.B. auf der Hand, dass eine sprengstoffrechtliche Zuverlässigkeit dann nicht gegeben ist, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, der Antragsteller werde Sprengstoffe missbräuchlich oder leichtfertig verwenden, mit ihnen nicht vorsichtig und sachgemäß umgehen sowie sie nicht sorgfältig verwahren oder sie Personen überlassen, die zur Ausübung der tatsächlichen Gewalt nicht berechtigt sind (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 02.09.1992 - 1 B 125/92 - und vom 17.08.1994 - 1 B 134.94 -, Buchholz 451.33 SprG Nr. 2 und 3).
  • BVerwG, 04.09.1995 - 1 C 13.94

    Waffenrecht: Verlust der Zuverlässigkeit durch strafgerichtliche Verurteilung

    So kennt z.B. die Zuverlässigkeitsregelung im Sprengstoffrecht keine Regelvermutungen (§ 8 Abs. 1 SprengG, vgl. auch Beschluß vom 17. August 1994 - BVerwG 1 B 134.94 - Buchholz 451.33 SprengG Nr. 3).
  • VG Bayreuth, 13.06.2022 - B 1 K 21.1006

    Widerruf eines Waffenscheins und Nichterteilung einer sprengstoffrechtlichen

    Denn die festgestellten Verstöße gegen waffenrechtliche Aufbewahrungsvorschriften begründen solche Tatsachen, die die Annahme rechtfertigen, dass der Kläger auch explosionsgefährliche Stoffe nicht sorgfältig aufbewahren wird (vgl. so auch BVerwG, B.v. 17.8.1994 - 1 B 134/94 - juris Rn. 5; VG Köln, U.v. 29.4.2010 - 20 K 567/09 - juris Rn. 24).
  • VG Bayreuth, 27.09.2022 - B 1 K 21.1057

    Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnis wegen Unzuverlässigkeit

    Denn die festgestellten Verstöße gegen waffenrechtliche Aufbewahrungsvorschriften begründen solche Tatsachen, die die Annahme rechtfertigen, dass der Kläger auch explosionsgefährliche Stoffe nicht sorgfältig aufbewahren wird (vgl. so auch BVerwG, B.v. 17.8.1994 - 1 B 134/94 - juris Rn. 5; VG Köln, U.v. 29.4.2010 - 20 K 567/09 - juris Rn. 24).
  • VG Göttingen, 17.10.1995 - 1 B 1162/95

    Erlaubniswiderruf wegen Verstoßes gegen Aufbewahrungspflichten und

    Ebenso kann nicht zweifelhaft sein, daß etwa Trunksucht die Zuverlässigkeit durchweg ausschließt (vgl. hierzu BVerwG, Beschl. v. 17. August 1994 - 1 B 134.94 -, Buchholz 451.33 Sprengstoffrecht Nr. 3).
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